| "Die Nerven liegen blank" |
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| AsylwerberIn in Österreich zu sein ist wahrlich kein Zuckerschlecken – wie schlimm die Lage seit Inkrafttreten des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes 2005 wirklich ist, erzählten Ute Bock und Michi Genner im Interview mit Tom D. Allahyari und Laura Grestenberger.
„Österreich ist auf Grund seiner Topographie, seiner Bevölkerungsdichte und seiner beschränkten Ressourcen kein Einwanderungsland.“ Was das Parteiprogramm der FPÖ zu wissen glaubt, scheint auch die staatliche Asylpolitik zu motivieren – anders ist kaum zu erklären, dass Österreich europaweit eines der strengsten Asylgesetze hat. 22 471 Menschen haben im vergangenen Jahr versucht, in Österreich Asyl zu erlangen - Nur 4 552 von ihnen ist das auch gelungen. Seit am 1. Jänner 2006 das noch 2005 (auch von der SPÖ) beschlossene neue Asylgesetz in Kraft getreten ist, wird es für Flüchtlinge noch komplizierter, einen Antrag erfolgreich zu stellen. „Asylverfahren der Neuangekommenen finden grundsätzlich in der Schubhaft statt,“ so Michi Genner von Asyl in Not. „Die Leute kommen in der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen in die sogenannte ‚Asylstraße’, die aus vier Etappen besteht: Formular ausfüllen, Dokumente abgeben, Fingerprints, Handschellen.“ Dieses Verfahren der „McAbschiebung“ hat die Zahl der Schubhäftlinge innerhalb der ersten drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes um ein Drittel gesteigert. Ute Bock, deren Flüchtlingsbetreuungsprojekt AsylwerberInnen durch Unterkünfte und Beratung bei der Antragsstellung unterstützt, meint zur Situation seit 1. Jänner: „Alles hat sich stark verschärft. Es wird immer enger, die Abläufe sind kürzer geworden. Die Verfahren werden verkürzt, dadurch werden die Leute nervöser, die Nerven liegen bei den Betroffenen blank, das führt auch zu Problemen in den Unterkünften. Dazu taucht ununterbrochen die Polizei in den Quartieren auf, verhaftet Leute, lässt sie wieder raus...“ Asylsuchende Menschen werden durch solche Methoden zermürbt. Besonders schlimm ist, dass die neue Gesetzeslage keine Rücksicht mehr auf die spezielle Situation von Familien, Kindern und traumatisierten Menschen nimmt. „Die Schutzklausel für Traumatisierte und Folteropfer ist mit 1. Jänner dieses Jahres gefallen“, so Michi Genner. „Sie verschwinden genauso hinter Gittern.“ Dem Fremdenpolizeigesetz wiederum ist zu verdanken, dass auch Kinder in Schubhaft kommen können - siehe § 79 Abs. 2: „Fremde unter sechzehn Jahren dürfen in Schubhaft angehalten werden, wenn eine dem Alter und Entwicklungsstand entsprechende Unterbringung und Pflege gewährleistet ist.“ Ute Bock erzählt von einem Fall, bei dem dieses Asyl“recht“ sogar im Pausenhof ausgeübt wurde: „Das war am Tag vor den Osterferien, die Kinder haben im Hof eine Osterfeier gemacht, als die Polizei gekommen ist und einen Schüler verhaftet hat. Das ist sowas Grauenhaftes. Das ist eine Schule, in der viele MigrantInnen sind. Da darf man sich nicht wundern, wenn die Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken, bzw. wenn die Kinder Angst haben, in die Schule zu gehen.“ Besonders pervers ist die Tatsache, dass AsylwerberInnen, die mit ÖsterreicherInnen verheiratet sind, sofort abgeschoben werden dürfen – laut dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) dürfen Asylanträge in einem solchen Fall nur noch aus dem Ausland gestellt werden. Das Gesetz ist mit 1.1. ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Dutzende binationale Ehepaare wurden von einem Tag auf den anderen von der Fremdenpolizei auseinandergerissen. Auch für NGOs, die in der Flüchtlingsbetreuung und –beratung arbeiten, wird die Arbeit immer schwieriger. Der berüchtigte § 115 Abs.1 des Fremdenpolizeigesetzes kriminalisiert de facto FlüchtlingshelferInnen wie Ute Bock und Michi Genner: „Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ Ute Bock dazu: „Einer von der Fremdenpolizei hat mir gesagt: ‚Sie wissen eh, ab Jänner ist das strafbar, was sie da machen!’ Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Absatz sich gezielt gegen aufmüpfige NGOs richtet: „Das ist ein Versuch, die Leute einzuschüchtern“, so Michi Genner. So schlimm die Lage auch ist, gibt es doch auch Hoffnungsschimmer. Betroffene wehren sich spontan durch eigene Initiativen gegen die unmenschliche Gesetzeslage. Eine solche ist die Plattform „Ehe ohne Grenzen“, gegründet von (Ehe-)partnerInnen von AsylwerberInnen, die von der Abschiebung bedroht sind oder schon abgeschoben wurden. Sie demonstrieren jeden Mittwoch vor dem Innenministerium. Julia von „Ehe ohne Grenzen“ erzählt: „Ich bin mit einem afrikanischen Mann verheiratet. Gegen ihn wurde ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen. Unsere Tage sind also gezählt. Ich bin heute hier, damit dieses Aufenthaltsverbot aufgehoben wird, schon eine Befristung wäre ein Erfolg. Das Aufenthaltsverbot gilt ja für den ganzen Schengen-Raum, wir können uns dann nicht einmal irgendwo in Europa sehen!“ Eine ähnliche spontane Initiative hatte kurz zuvor dazu geführt, dass eine junge Moldawierin und ihre Mutter in Österreich bleiben durften: MitschülerInnen der 18-jährigen Relly hatten mit Protesten eine so große Öffentlichkeit geschaffen, dass das Innenministerium unter Druck geriet. Für Michi Genner ist das ein Zeichen, dass die menschenverachtende Gesetzeslage im Asylbereich eine neue Generation von AktivistInnen hervorbringt: „Die rassistische Politik der Regierung findet neue Feinde.“ |
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