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Jänner/Februar - 2012 (Do. 12.01.12)
Anfang Dezember des vergangenen Jahres beschloss das österreichische Parlament eine Auflistung aller Österreicherinnen und Österreichern mit migrantischem Hintergrund zu erstellen. Die Daten sollen vor allem im Zuge der Arbeit des AMS (österreichisches Arbeitsmarktservice) verwertet werden, schreibt Sophie Schweiger.
Während für diese restriktive Maßnahme der Deckmantel einer »besseren Integration« von Menschen mit Migrationshintergrund herhält, schafft jener Index ganz nebenbei, worum sich Politikerinnen und Politiker aus dem rechten bis rechtsradikalen Spektrum seit Jahren einsetzen: Die Staatsbürgerschaft verliert ihren (zumindest auf dem Papier) egalisierenden Wert und erhält eine in sich hierarchische Strukturierung. Dass eine Unterscheidung zwischen »echten« Österreicherinnen und Österreichern und solchen mit Migrationshintergrund getroffen werden kann, bedeutet für Letztere – besonders im aktuellen politischen Klima – zweifelsohne eine völlig unzulässige Stigmatisierung, die sich nebenbei über die Anführung der bei den betroffenen Personen mitversicherten Kinder auch auf die nächste Generation überträgt. Selbst wenn man (auf dem rechten Auge blind) dieser Maßnahme aus dem Repertoire des sogenannten Ethnic Profiling tatsächlich nur gute Intentionen unterstellte und man annimmt, es ginge tatsächlich um die Verbesserung von Chancen auf Arbeit für Migrationsösterreicherinnen und -österreicher: Es stellt sich unmittelbar die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Datensammlung in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Sind etwa Österreicherinnen und Österreicher, die Vorfahren aus der Türkei haben, besser geeignet eine Lehre als Mechanikerin oder Mechaniker anzufangen? Sind die Kinder einer serbokroatischen Mutter automatisch für eine Karriere in der Gastronomie prädestiniert? Oder ist es nicht doch ein Kleinwenig rassistisch, die Herkunft (der Eltern) als Kriterium der Berufswahl und Chancengebung auf dem Arbeitsmarkt miteinzubeziehen? Ethnic Profiling ist ein Begriff, der ursprünglich aus der Kriminalistik kommt und die Tendenz mancher Staatsbediensteter, bestimmten Ethnien eher Verbrechen zuzutrauen oder zu unterstellen, beschreibt. Ein solches Vorgehen ist nicht nur moralisch und politisch verwerflich, sondern auch illegal. Die Einführung einer Zweiklassen-Staatsbürgerschaft per Parlamentsbeschluss fällt genau in diese Kategorie und schafft ideale Voraussetzungen für diskriminierende und rassistische Kampagnen aller Art, egal wie fromm sie auch argumentiert werden mag. Zu allen Artikeln dieser Ausgabe |
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