|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
|||||||||
|
|||||||||
|
Österreich | Staatsgewalt | Rassismus | Tschetschenien
April - 2011 © Hannes Sallmutter (www.fotoreport.at) Ernst Strasser ist ein typischer ÖVP-Politiker. Ein »Körberlgeld« für Parlamentarier, wie Ex-Finanzminister Molterer von der Voest oder Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel vom deutschen Atomriesen RWE, entspricht halt dem neoliberalen ÖVP-Motto »weniger Staat – mehr Privat« Praktische alle halten die Hand auf und verkaufen ihren Einfluss an die Meistbietenden. Im Visier ist Strasser aber nicht wegen seiner unvorsichtigen Gier, sondern zur Erinnerung, dass er auf Menschenrechte pfiff. Von 2000 bis 2004 war Ernst Strasser Bundesminister für Inneres unter Kanzler Schüssel. In Tschetschenien herrschte ein grausamer Krieg. Folterungen, Vergewaltigungen, Morde und Verschleppungen traumatisierten die Menschen. In einer kalten Winternacht 2003 trieb die tschechische Polizei mit Hunden 74 tschetschenische Flüchtlinge, die Hälfte davon Kinder, über den Grenzfluss in die Grenzstadt Gmünd. Statt Schutz vor Verfolgung erlebten die Kriegsopfer Grausamkeit und Demütigung: Kinder durften sich nicht am Heizkörper wärmen und die Beamten verboten das Wechseln der Baby-Windeln. Dann folgte die illegale Abschiebung. Am Vortag fand ein »Sicherheitsgipfel« des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll und des Innenministers Ernst Strasser über den Umgang mit »Asylanten« statt. Verstärktes Augenmerk werde ab jetzt »insbesondere im Stadtgebiet von Gmünd« gelegt, verkündete Strasser. Die sofortige Klage der Rechtsanwälte Bürstmayr und Lorenz gegen die Verantwortlichen für die Behandlung der Tschetschenen zog sich in die Länge. Über die Anwälte polterte Strasser als Zeuge in der Verhandlung, die »beiden Herrschaften haben dort drüben [in der Tschechischen Republik, Anm. D. Red.] gegen die Interessen Österreichs agiert« Als Innenminister ließ er gegen die beiden Anwälte monatelang erfolglos wegen »Schlepperei« und »Aufruf zum Ungehorsam« ermitteln. Erst 2010 gab der Richter Paul Marzi den Anwälten Recht: »Innenminister Ernst Strasser, der Leiter der niederösterreichischen Fremdenpolizei, seine Grenzbeamten vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt.« Falsche Zeugenaussage? Wegen Verjährung wurde Strasser wie schon in der Email-Affäre auch in diesem Fall nicht angeklagt! Würden wir vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden, fielen uns viele Bezeichnungen für den »Christlich-Sozialen« ein. Zu allen Artikeln dieser Ausgabe Weiterführender Artikel:
|
|
||||||||