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Oktober - 2010    
       


Das Bedürfnis von lohnabhängig Beschäftigten nach einem gerechten Lohn und das Interesse des Unternehmers an einem möglichst hohen Profit stehen in einem unüberbrückbaren Widerspruch zueinander. Ob sozialpartnerschaftliche Harmonie vor diesem Hintergrund Sinn macht, fragt Dietmar Meister.

Kooperation



Sozialpartnerschaft bezeichnet ein auf Kooperation zwischen Interessensvertretungen der Arbeiter und solchen der Unternehmer basierendes System, das offene Konflikte aufgrund von Klassengegensätzen zu Gunsten einer »Konsensfindung« eindämmen bzw. möglichst verhindern soll. Das Österreichische Modell der Sozialpartnerschaft galt nach dem Zweiten Weltkrieg als Musterbeispiel für die Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitern und Unternehmern. Es umfasst vier so genannte Sozialpartner: die Arbeiterkammer (AK), den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), die Wirtschaftskammer (WKO) und die Landwirtschaftskammer. Diese (bzw. ihre jeweiligen Branchenvertreter) verhandeln untereinander in den alljährlich im Herbst stattfindenden Lohnverhandlungen über die Erhöhung der Löhne. Die Arbeiterseite – ÖGB und AK – bespricht sich während der Verhandlungen stets mit den Betriebsräten, von der Wirtschaftskammer werden vor allem Vertreter der Industriellenvereinigung in die Verhandlungen miteinbezogen.

Mitwirkungsrecht im Gesetzgebungsprozess



Ein weiterer, auf dem Papier wichtig erscheinender, Aspekt ist das Mitwirkungsrecht der Sozialpartner im Gesetzgebungsprozess. Sie können Gesetzesvorlagen begutachten und auch eigene ausarbeiten. Als Herzstück der Sozialpartnerschaft wird oft die »Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen« (PKPL) bezeichnet. Diese wurde 1957 gegründet und ist eine informelle und gesetzlich nicht verankerte Einrichtung zur freiwilligen Zusammenarbeit der Sozialpartner, unter Einbeziehung von Regierungsvertretern. In dieser Kommission wurden jahrzehntelang Löhne und Preise verhandelt, aber auch allgemeine nationale und internationale Wirtschafts- und Sozialfragen besprochen. Heute existiert die Kommission offiziell zwar noch, doch aus der Praxis ist sie verschwunden. Im Allgemeinen ist der Einfluss der Sozialpartner im Regierungsgeschäft, vor allem jener der Arbeiterseite, heute marginal.

Trotzdem meinte Gewerkschaftschef Erich Foglar im Juni 2009, der Ausweg aus der Krise sei »eine auf allen Ebenen gelebte Sozialpartnerschaft«! Schaut man in andere Länder Europas, sieht man erfolgreiche Streiks, Betriebsbesetzungen oder neuerdings auch Entführungen von Firmenchefs – in Österreich loben Vertreter der Industriellenvereinigung Gewerkschafter als »gute Gesprächspartner«. Wie kam es dazu?

Rätebewegung wird Institutionalisiert



Auf den Zerfall der Donaumonarchie folgte eine politische Umbruchphase, die von der Rätebewegung dominiert wurde. Wie zuvor in Russland bildeten sich auch in Österreich spontan und in unterschiedlichsten Bereichen demokratische Räte. Ihr Einfluss übertraf fast überall jenen der staatlichen Organe. Um die vollständige politische Machtübernahme der Arbeiter zu verhindern, schuf die Wiener Regierung das Betriebsrätegesetz, mit dem die Räte auf Betriebsarbeit beschränkt wurden. Die Gewerkschaften, die anfänglich noch ihr gewohntes Vertretungsmonopol gefährdet sahen, erkannten in den Folgejahren in den Betriebsräten eine Plattform zur Durchsetzung ihrer Interessen jenseits bloßer Lohnforderungen. So näherten sich Gewerkschaften und Betriebsräte bis Anfang der 30er kontinuierlich aneinander an. Im Austrofaschismus wurden bestehende Klassengegensätze geleugnet und dem entsprechend »interessensausgleichende Betriebsgemeinschaften« geschaffen. Unter der Nazi-Herrschaft gab es dann überhaupt keine Belegschaftsvertretungen mehr.

Der Wiederaufbau nach dem Krieg



Nach dem 2. Weltkrieg war Österreich verarmt, Arbeitslosigkeit und Hunger weit verbreitet und der Wiederaufbau der Wirtschaft sowie die Erhaltung des Friedens für die große Mehrheit die wichtigsten Anliegen. Unter diesen Umständen wurde das alte Betriebsrätegesetz wiedereingeführt und der Österreichische Gewerkschaftsbund neu gegründet.

Sozialdemokratische, christlich-soziale und kommunistische Gewerkschafter bildeten den Kern des neu gegründeten ÖGB. In den Jahren nach Kriegsende kam es in Österreich zu zahlreichen Streiks. Auslöser waren die »sozialpartnerschaftlich« abgeschlossenen Lohn-Preis-Abkommen, die reale Verschlechterungen für die Arbeiter mit sich brachten. Den Höhepunkt der Kämpfe bildete der Massenstreik 1950. Die Gewerkschaftsspitze reagierte auf die »wilden Streiks« mit der »Säuberung« von Betrieben und des Gewerkschaftsbundes: (überwiegend kommunistische) Betriebsräte wurden entlassen und unliebsame Personen aus dem ÖGB entfernt. Dies war eine wichtige Voraussetzung für die Etablierung eines institutionalisierten Systems, welches Konflikte zwischen Unternehmern und Arbeitern von der Straße und den Betrieben in die Verhandlungszimmer und Konferenzsäle verfrachten wollte: die Sozialpartnerschaft.

Neoliberalismus



Die Sozialpartnerschaft brachte durchaus Verbesserungen: In den 50er-Jahren wurde die Wochenarbeitszeit von über 50 auf 45 gesenkt, 1975 hatte man die 5-Tage-Woche mit 40 Stunden erreicht. Der Arbeitsschutz und auch der »Sozialstaat« wurden ausgebaut: Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung umfassten 1980 annähernd die gesamte Bevölkerung. Doch seit den 80er-Jahren wurden und werden die erreichten Verbesserungen kontinuierlich abgebaut. Warum? Weil die Sozialpartnerschaft nur in Zeiten von extremem Wirtschaftswachstum »funktioniert« bzw. weil nur dann die Unternehmer es sich leisten können, Zugeständnisse gegenüber den Arbeitern zu machen, ohne damit ihre Profite zu gefährden. Bereits in den 60ern, vor allem aber nach der Ölpreiskrise 1973 ging das Wachstum stetig zurück, womit es weniger zu verteilen gab. Schließlich hat sich dann Ende der 80er-Jahre auch Österreich dem Neoliberalismus verschrieben, wodurch Zugeständnisse an die Arbeiter und damit die Sozialpartnerschaft überhaupt verunmöglicht wurden.

Kritik



Nachdem klar wurde, dass die Sozialpartnerschaft nicht mehr »funktionierte« bzw. über sie keine Verbesserungen für die Arbeiterseite mehr erreicht werden konnten, wuchs in den 80er-Jahren die Kritik an ihr. Sie sei wegen ihrer vorparlamentarischen, nicht öffentlichen Entscheidungsfindung undemokratisch und undurchsichtig. Sie wurde als »Kuhhandel« zwischen, nicht demokratisch gewählten, Interessensvertretern bezeichnet; dieser würde keine Opposition zulassen und mache das Parlament zu einer konfliktfreien, wirkungslosen Institution. Obwohl diese Kritikpunkte durchaus legitim sind, ist aus marxistischer Sicht der wichtigste Kritikpunkt die Ablehnung des offenen Klassenkampfs.

Anstatt um die Durchsetzung der Arbeiterinteressen zu kämpfen und so Unternehmer zu Zugeständnissen zu zwingen (bzw. letzten Endes zu entmachten), werden Verhandlungen geführt, um »Kompromisse« zu finden, was dem Klassenbewusstsein entgegengewirkt und so die Lohnabhängigen schwächt.

Bremsklotz ÖGB



Dass Gewerkschaftsfunktionäre streikende Arbeiter verprügeln lassen, wie bei der Niederschlagung des Streiks 1950, ist Ausdruck des Interessenskonflikts zwischen der Gewerkschaftsführung und ihrer Basis. Während es den einfachen Gewerkschaftsmitgliedern um höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten geht, sind Spitzenfunktionäre an der Erhaltung des Status Quo interessiert. Ein stabiles Verhältnis und eine gute Verhandlungsbasis mit den Unternehmern, also die Fortsetzung der Sozialpartnerschaft, ist die Grundlage ihrer Existenz, aber auch ihrer wirtschaftlichen Privilegien. Sie wollen die Klassenkämpfe auf Reformen innerhalb des kapitalistischen Rahmens beschränken und setzen deshalb weiterhin auf die Sozialpartnerschaft. Weil diese jahrzehntelang wirklich für eine relative Steigerung des Lebensstandards der Arbeiter sorgte, wird das von den meisten auch immer noch befürwortet. Um bei Verhandlungen mit Unternehmern eine bessere Position zu erreichen, ist es dabei durchaus üblich, dass ein Gewerkschaftspräsident öffentlich mit Streik droht. In der Praxis wird jedoch gebremst, sobald es für Funktionäre »gefährlich« wird.

ÖGB muss demokratischer werden



Eine Demokratisierung des ÖGB und die entsprechende Kontrolle der gewählten Spitzen durch die Basis könnten den Verrat an den Interessen der Arbeiter durch die Funktionäre verhindern. Dies kann nur durch Druck von der Gewerkschaftsbasis erreicht werden, wie man zuletzt 2001 beobachten konnte.

Damals, ein Jahr nach der schwarz-blauen Regierungsbildung, war der politische Druck auf die ÖGB-Führung so groß, dass diese erstmals in der Geschichte eine »Urabstimmung« unter den damals 1,4 Mio. Mitgliedern abhalten musste. 88 % sprachen sich dabei dafür aus, dass der ÖGB notfalls auch gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen wie Streiks ergreifen sollte, um der arbeiterfeindlichen Regierungspolitik entgegenzutreten.

Nach mehreren Großdemonstrationen und Streikdrohungen legten dann 2003 tatsächlich 1.000.000 Menschen in 18.000 Unternehmen und öffentlichen Dienststellen die Arbeit nieder. Nach dem Ende der ÖVP/FPÖ-Koalition fiel der Gewerkschaftsbund jedoch wieder in den alten Trott zurück – der Druck der Basis war weg und die Sozialpartnerschaft wurde wieder gepriesen.

Eine starke Bewegung gegen das kommende Sparpaket könnte eine Demokratisierung des ÖGB erzwingen. Da aber die Gewerkschaftsführung unwillig ist, Reformen durchzuführen, muss sie mit entsprechendem Druck dazu gedrängt werden. Richtungsweisende Entscheidungen müssen von der Basis getroffen und die Möglichkeit zur Kontrolle der Umsetzung geschaffen werden.

Weg mit der Idee der Sozialpartnerschaft



Seit etwa drei Jahrzehnten wird uns vorgelogen, die »freie Marktwirtschaft« mit Privatisierungen und möglichst wenig staatlichen Einmischungen bringe das beste Resultat für die gesamte Gesellschaft.

Tatsächlich führt dieser neoliberale Kurs von einer Krise in die nächste. Um aus der aktuellen Krise rauszukommen und wirklich Gutes für die Gesellschaft zu tun, müssen Arbeitervertreter mit aller Härte wirklich sozialdemokratische Politik machen; und diese beinhaltet neben den Forderungen nach Lohnerhöhung und verkürzten Arbeitszeiten jene nach Steigerung der öffentlichen Ausgaben und nach Verstaatlichung der Unternehmen.

Die Verstaatlichungen der Banken, der Energieproduktion, des Transportwesens und der Schlüsselindustrien werden von großen Teilen des ÖGB unterstützt. Nur müssen derartige Forderungen in offensiven Kämpfen geltend gemacht und können eben nicht über die Sozialpartnerschaft durchgesetzt werden.

Und auch die von der rot-schwarzen Regierung bereits geplanten Sparmaßnahmen, die angeblich nötig seien, um uns aus der Wirtschaftskrise zu führen, werden nicht mittels Sozialpartnerschaft aufgehalten, sondern nur über Massenproteste auf den Straßen und in den Betrieben.

Die Sozialpartnerschaft kann uns heute also weder dabei helfen, unsere Interessen offensiv durchzusetzen, noch dabei, sie in der Defensive zu verteidigen. An der Idee der Sozialpartnerschaft darf deshalb nicht länger festgehalten werden.

Weiterführender Artikel:
  • Woher kommt der Sozialstaat?
    Manfred Ecker geht den Ursprüngen des Sozialstaats auf die Spur und beschreibt, wie wir ihn gewonnen und beinahe wieder verloren haben. »Wohlfahrt für Alle können wir uns nicht mehr…



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