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Soziales | Bildung
Jänner/Februar - 2010 Mittels des so genannten Notfallparagraphen 124b wurde im Universitätsgesetz die Möglichkeit geschaffen, die Anzahl an Plätzen in einzelnen Studienrichtungen zu beschränken. Kommunikationswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Architektur sind bisher betroffen. Doch dieser Paragraph ist keine Notlösung, sondern das Problem. Paragraph 124b erlaubt der Regierung in einem Studium, in dem in Deutschland Numerus-Clausus gilt, die Zahl der Studienplätze festzusetzen, also zu beschränken. Die Rektorate werden ermächtigt ein »qualitatives Aufnahmeverfahren« festzulegen, wenn durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Studierender die Bedingungen unvertretbar sind. Deutsche Studienkolleginnen und -kollegen werden als Vorwand genommen, um Zugangsbeschränkungen einzuführen. Dabei wird das Versagen des Bologna-Prozesses offensichtlich. Das Ziel der Mobilität von Studierenden weicht dem Ziel der Elitenbildung. WU-Rektor Badelt rechtfertigte sich, dass bei gegebenen Budgetnöten Zugangsbeschränkungen die einzige Möglichkeit seien, die Qualität der Lehre zu sichern. Diese Qualität soll allerdings nicht allen zustehen, und so setzt der §124b die soziale Selektion weiter fort. Das alles trotz Protest?Dass die derzeitige Protestbewegung auf den Unis- bis auf kleinere Versuche – nichts gegen diesen Paragraphen ausgerichtet hat, ist natürlich problematisch. Ob sich darin allerdings die angebliche Schwäche der Bewegung zeigt, ist fragwürdig. Denn wie bei der Verabschiedung der UG-Novelle Ende des Sommersemesters 2009 versuchen Rektoren wie Regierung die Anträge auf Inanspruchnahme des Paragraphen ohne großen Rummel über die Bühne zu bringen. Sie müssen die Zugangsbeschränkungen stückchenweise, für jede Studienrichtung einzeln und zu verschiedenen Zeitpunkten einführen, um nicht Gefahr zu laufen zu viele Studierende auf einmal protestieren zu sehen. So gesehen sind es Rektoren und Regierung – Minister Hahn ist ja bereits geflohen – die sich nicht in Sicherheit wiegen können und Schwäche zeigen. Verbesserungen?Denn eines ist klar: Die Beschränkung führt nicht zu einer Verbesserung der Studienbedingungen, die Probleme werden auf andere Studiengänge umgewälzt und die schlechten Bedingungen breiten sich aus. Wird an der Technischen Uni Architektur beschränkt, sind Zuwächse bei der verwandten Studienrichtung Raumplanung ohne Erhöhung der finanziellen Mittel die Folge. Somit – geht es nach der Logik der Rektoren und Regierung – wird dieses Studienfach vermutlich das nächste sein, das vom §124b betroffen sein wird. Die Lösung für überfüllte Hörsäle kann folglich nicht die Beschränkung, sondern muss der Ausbau von Studienplätzen und deren ausreichende Finanzierung sein. Die neoliberale Politik der letzten Jahre, die ausreichend Geld für die Rettung von maroden und spekulativen Unternehmen und Banken hat, aber bei der Bildung spart, hat verheerende Auswirkungen. Und diese werden heute durch §124b auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen. Die Inanspruchnahme des Paragraphen zeigt, dass wir nichts bekommen, wenn wir nicht einen breiten Kampf bestreiten. Denn kleine Reformen reichen nicht aus – zu tief sitzen die Probleme. Zu allen Artikeln dieser Ausgabe |
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